Entfernen von Überschreibungen der grafischen Darstellung von Elementkategorien

Sie können die Überschreibungen der grafischen Darstellung von Elementkategorien entfernen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

  1. Öffnen Sie die Ansicht, in der Sie grafische Überschreibungen entfernen möchten.
  2. Klicken Sie im Zeichenbereich mit der rechten Maustaste auf ein Element und wählen Sie In Ansicht überschreiben Nach Kategorie. Wenn Sie nach dieser Methode verfahren, wird die Kategorie des Elements bereits hervorgehoben, wenn das Dialogfeld Sichtbarkeit/Grafiken geöffnet wird.

    Sie können stattdessen auch auf Registerkarte Ansicht Gruppe Grafik (Sichtbarkeit/Grafiken) klicken.

    Anmerkung: Wenn Sie das Dialogfeld Sichtbarkeit/Grafiken in einer Zeichenansicht öffnen, werden nur die Kategorien angezeigt, die in Zeichenansichten erscheinen können.
  3. Wenn erforderlich, klicken Sie im Dialogfeld Sichtbarkeit/Grafiken auf die entsprechende Registerkarte (Modellkategorien, Beschriftungskategorien oder Importierte Kategorien).

    Wenn Sie Elementkategorien in einem verknüpften Revit-Modell bearbeiten:

    1. Klicken Sie auf die Registerkarte Revit-Verknüpfungen.
    2. Klicken Sie auf die Schaltfläche in der Spalte Anzeigeeinstellungen.
    3. Klicken Sie im Dialogfeld Darstellungseinstellungen für RVT-Verknüpfung auf Benutzerdefiniert.
    4. Klicken Sie auf die entsprechende Registerkarte (Modellkategorien, Beschriftungskategorien oder Importierte Kategorien).
    5. Wählen Sie im Dropdown-Menü die Option Benutzerdefiniert.
  4. Heben Sie eine oder mehrere Kategorienzeilen hervor.
  5. Klicken Sie bei der Linie oder dem Muster, das bearbeitet werden soll, auf die Schalfläche Überschreiben.
  6. Klicken Sie auf Überschreibungen löschen.
  7. Klicken Sie auf Anwenden, um die Änderungen anzuzeigen und auf OK, um das Dialogfeld Sichtbarkeit/Grafiken zu beenden.

Wenn Sie die Überschreibung einer grafischen Darstellung entfernen, wird die Elementkategorie in der Ansicht so dargestellt, wie im Dialogfeld Objektstile festgelegt.