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Die Bemessungsgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit an der Kreuzung des Ausfahrts-Fahrbahnteilers und des Inkreises.
Ausfahrtsspuren bezieht sich auf die Anzahl der am Ausfahrtspunkt definierten Spuren.
Ausfahrtsspurbreite (einzeln) bezieht sich auf die zulässige Spurbreite, wenn an der Ausfahrt nur eine Spur vorhanden ist. Diese wird zwischen der äußeren und inneren Definitionslinie gemessen.
Ausfahrtsspurbreite (mehrfach) bezieht sich auf die zulässige Spurbreite, wenn an der Ausfahrt mehrere Spuren vorhanden sind. Diese wird zwischen Fahrbahnteilerlinien oder, im Fall der äußeren und inneren Spur, zwischen den Fahrbahnteilerlinien und den Definitionslinien gemessen.
Ausfahrtsbreite (Gesamt) ist die zulässige Gesamtbreite der Fahrbahn am Ausfahrtspunkt. Sie wird senkrecht zur Definitionslinie des Fahrbahnteilers an der Kreuzung der Definitionslinie des Fahrbahnteilers mit dem Inkreis gemessen und ist der Abstand zwischen der Definitionslinie des Fahrbahnteilers und der äußeren Definitionslinie.
Der Fahrbahnteilerradius ist der Radius der inneren Definitionslinie am Fahrbahnteiler.
Äußerer Radius ist der Radius der äußeren Definitionslinie am Fahrbahnteiler.
In allen Fällen stehen die Maximal- und Minimalwerte für die begrenzenden Werte des angewendeten Entwurfsstandards, und beim ersten Platzieren des Kreisverkehrs wird der Vorgabewert verwendet. Ein Vorgabewert MUSS bereitgestellt werden, Max und Min können jedoch leer bleiben, wenn kein begrenzender Wert vorhanden ist.