Die Steifheiten des kohäsiven Materials setzen die Trennung der kohäsiven Schicht zu den Zugkräften in Beziehung. Sie müssen für jede Richtung der Trennung im kohäsiven Element eine gültige Steifheit angeben. Die drei Steifheitswerte lauten Knn, Kss und Ktt; hierbei handelt es sich um die Steifheiten in den lokalen Richtungen 3, 1 bzw. 2. Ein Subskript n steht für die lokale Richtung 3, s kennzeichnet die lokale Richtung 1 und t kennzeichnet die lokale Richtung 2. Die Zugkraft-Trennungs-Beziehung ist wie folgt definiert:
wobei tn, ts und tt für die Zugkräfte in den drei Richtungen stehen. Die Nennspannungen in den entsprechenden Richtungen sind εn, εs und εt. Die Nenndehnungen sind durch folgende Beziehungen zwischen den drei Trennungen (δ) und der Nenndicke des kohäsiven Elements, To (auch als anfängliche Dicke bezeichnet), definiert:
Es ist erforderlich, immer eine Nenndicke von 1 zu verwenden. Beachten Sie, dass dieser Wert explizit in den Eigenschaften der kohäsiven Schicht definiert ist. Er ist nicht unbedingt die physische Dicke des kohäsiven Elements. Die Reaktion des Materials ist linear elastisch, bis der Schaden einsetzt. Der Schadensbeginn wird je nach dem Kriterium, das in Argument 1 ausgewählt wird, unterschiedlich prognostiziert. Weitere Informationen zu den verfügbaren Schadensbeginnkriterien finden Sie in Anhang B.5.