Definieren von Fassadenpfosten

Sämtliche Fassadenraster, einschließlich des Primärrasters, können Pfostendefinitionen aufweisen. Der Pfosten des Primärrasters legt die Außenkanten der Fassade fest. Sie können Pfosten definieren, indem Sie eine Breite und Tiefe angeben oder ein Profil auswählen, über den der Pfosten extrudiert wird.

Da Fassaden mehrere verschachtelte Raster mit unterschiedlichen Pfosten aufweisen können, bietet es sich an, eine bestimmte Benennungskonvention für Rasterpfosten zu verwenden, die die eigentliche Rasterebene, die Rasterposition oder den Zweck innerhalb der Fassade angibt. Beispielsweise kann die Bezeichnung E3-SW1-Fensterpfosten einen Fensterpfosten für das Raster auf der dritten Ebene des ersten Stockwerks angeben.

Angeben von Vorgabepfosten und Profil-basierten Pfosten

Sie können Pfostendefinitionen für einen bestimmten Fassadenstil erstellen und diese Definitionen nur Pfosten in den Fassaden mit diesem Stil zuweisen. Sie können beliebig viele Pfostendefinitionen erstellen und dann die Definitionen den Pfosten entsprechend zuweisen. Wenn Sie mit verschachtelten Rastern arbeiten, hat jedes Raster eigene Pfosten. Es gibt eine Vorgabe-Pfostendefinition, die Sie je nach Anforderung ändern können. Diese Vorgabedefinition wird für alle nicht zugewiesenen Pfosten verwendet.

Tipp: Sie können eine Rahmendefinition unter Verwendung des Stil-Managers kopieren und als Pfostendefinition verwenden. Wählen Sie die Rahmendefinition, und ziehen Sie sie im Dialogfeld Gestaltung in den linken Fensterausschnitt auf Pfosten.

Materialien und Darstellungseigenschaften für Pfosten

Verwenden Sie keine Materialien zur Steuerung der Darstellungseigenschaften von Pfosten, können Sie die Darstellungseigenschaften über den Fassadenstil angeben. Die Layer-, Farb-, Linientyp- und andere Darstellungseigenschaften des Vorgabepfostens werden auf alle Pfosten angewendet, es sei denn, Sie erstellen für jede Definition eine benutzerspezifische Darstellungskomponente. Sie können dann die Darstellung jeder Pfostendefinition unabhängig steuern.