Es gibt neun verschiedene Schadenszustände für gewebte Verbundmaterialien.
Bei gewebten Verbundwerkstoffe gibt es fünf grundlegende Konstitutentenmaterialien: die Matrixkonstituente der Schussgarne, die Faserkonstituente der Schussgarne, die Matrixkonstituente der Kettgarne, die Faserkonstituente der Kettgarne und die Matrixkonstituente, die die reinen Matrixtaschen umfassen. Durch die Verwendung eines ausgefallenen oder nicht ausgefallenen Zustands dieser fünf Konstituenten gibt es insgesamt neun verschiedene Schadenszustände für das gewebte Verbundmaterial.
Schadenszustand 1: Alle Konstituenten nicht ausgefallen
Schadenszustand 2: Ausgefallene Matrixkonstituente im Schussgarn
Schadenszustand 3: Ausgefallene Matrixkonstituente im Kettgarn
Schadenszustand 4: Ausgefallene Matrixkonstituenten in den Schuss- und Kettgarnen
Schadenszustand 5: Ausgefallene Faser- und Matrixkonstituenten im Schussgarn
Schadenszustand 6: Ausgefallene Faser- und Matrixkonstituenten im Kettgarn
Schadenszustand 7: Ausgefallene Faser- und Matrixkonstituenten im Schussgarn, ausgefallene Matrix im Kettgarn
Schadenszustand 8: Ausgefallene Faser- und Matrixkonstituenten im Kettgarn, ausgefallene Matrix im Schussgarn
Schadenszustand 9: Ausgefallene Faser- und Matrixkonstituenten in den Kett- und Schussgarnen
Wie bei unidirektionalen Verbundwerkstoffen hängt die MCT-Zerlegung direkt von den Steifheitseigenschaften der verschiedenen Konstituenten ab. Jeder Verbundschadenszustand enthält eine eindeutige Kombination aus ausgefallenen und nicht ausgefallenen Konstituenten. Daher ändert sich die MCT-Zerlegung, wenn das Verbundmaterial von einem Schadenszustand in einen anderen übergeht.