Wenn Sie in einer Team-Umgebung arbeiten und die Arbeitsteilung aktiviert haben, können Sie festlegen, ob die Elemente, darunter Wände, im Bearbeitungsbereich bearbeitet werden können.
Verbindungen mit nicht bearbeitbaren Wänden können nach den folgenden Regeln hergestellt oder aufgehoben werden:
- Sie können zwischen einer bearbeitbaren Wand und der Seitenfläche einer nicht bearbeitbaren Wand oder einer Ecke, an der mindestens zwei nicht bearbeitbare Wände bereits verbunden sind, eine Verbindung herstellen bzw. aufheben.
- Sie können eine bearbeitbare Wand löschen, die mit einer nicht bearbeitbaren Wand verbunden ist. Dabei gelten folgende Ausnahmen:
- Sie können keine Verbindungen zwischen einer bearbeitbaren und einer nicht bearbeitbaren Wand herstellen bzw. aufheben, wenn dadurch die Form der nicht bearbeitbaren Wand geändert wird.
- Sie können keine bearbeitbare Wand mit dem Ende einer nicht bearbeitbaren Wand verbinden. In Revit stehen die Wände nebeneinander, werden jedoch nicht verbunden. Es wird eine Warnung angezeigt. (Sie können die beiden Wände zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitbar machen und miteinander verbinden.)
- Die Größe einer Wand kann geändert werden, auch wenn die Wand nicht bearbeitbar ist. Dies geschieht beispielsweise, wenn Sie die Wand verschieben, mit der die andere Wand verbunden ist.