Die Form von Zugmaschinenaufbauten wird von vier Bemaßungen definiert.
Die Länge und Breite definieren die Gesamtlänge und -breite des Aufbaus.
Die Kabinenlänge ist die Länge der Kabine selbst und beträgt vorgabemäßig die Hälfte der Aufbaulänge.
Die Fahrgestellbreite ist die Breite des Fahrgestells hinter der Kabine und beträgt vorgabemäßig ein Drittel der Aufbaubreite.
Der Vorderradius ist der Radius der Vorderseite des Aufbaus.
Der Tragflächenradius ist der Radius der beiden vorderen Ecken des Aufbaus.