Korrigieren von Fehlern

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um Ihre letzten Arbeitsschritte rückgängig zu machen.

Rückgängigmachen einer einzelnen Aktion

Eine einzelne Aktion machen Sie am einfachsten mit dem Befehl ZURÜCK oder Z rückgängig. Viele Befehle verfügen über ihre eigene Z-Option, sodass Sie Fehler korrigieren können, ohne den Befehl beenden zu müssen. Beim Erstellen von Linien und Polylinien können Sie mit dem Z-Befehl z. B. das letzte Segment rückgängig machen.

Anmerkung: Vorgabemäßig ist der Befehl ZURÜCK so eingestellt, dass aufeinander folgende PAN- und ZOOM-Befehle zu einem einzigen Vorgang verbunden werden, wenn Sie die Funktionen Zurück oder Wiederherstellen verwenden. PAN- und ZOOM-Befehle, die aus dem Menü gestartet werden, werden jedoch nicht kombiniert, sondern immer als separate Aktionen ausgeführt.

Rückgängigmachen mehrerer Aktionen

Verwenden Sie die Option Markierung des Befehls ZURÜCK, um einen Arbeitsschritt während der Arbeit zu markieren. Sie können dann mit der Option Rück des Befehls ZURÜCK alle Aktionen bis zu dem markierten Arbeitsschritt rückgängig machen. Verwenden Sie die Optionen Beginn und Ende des Befehls ZURÜCK, um eine Reihe von Aktionen zu definieren, die als Gruppe behandelt werden sollen.

Mithilfe des Listenfelds Rückgängig im Werkzeugkasten Standard lassen sich mehrere Arbeitsschritte gleichzeitig rückgängig machen.

Wiederherstellen einer rückgängig gemachten Aktion

Sie können den Effekt eines einzelnen Z- bzw. ZURÜCK-Befehls rückgängig machen, indem Sie unmittelbar nach dem Z- bzw. ZURÜCK-Befehl den Befehl ZLÖSCH verwenden.

Mithilfe des Listenfelds Wiederherstellen im Werkzeugkasten Standard können Sie mehrere Arbeitsschritte gleichzeitig wiederherstellen.

Löschen von Objekten

Sie können alle gezeichneten Objekte löschen. Wenn Sie versehentlich das falsche Objekt gelöscht haben, können Sie es mit dem Befehl ZURÜCK oder HOPPLA wiederherstellen.

Abbrechen eines Befehls

Sie können einen Befehl durch Drücken der ESC-Taste abbrechen, ohne ihn vollständig auszuführen.