Anhang A.2: Argument 2: Anzahl der Zustandsvariablen (SVARS)

Das zweite Argument gibt die Anzahl der Zustandsvariablen an, die während der Analyse nachverfolgt werden sollen. Die Anzahl der Zustandsvariablen hängt davon ab, ob Sie auf durchschnittliche Konstituentenspannungen und -dehnungen zugreifen möchten. Zulässige Werte für dieses Argument sind 7 oder 35 für unidirektionale Materialien und 7 oder 90 für gewebte Materialien. Es sollten 7 Zustandsvariablen angefordert werden, es sei denn, Sie möchten nach der Verarbeitung auf die durchschnittlichen Konstituentenspannungen und -dehnungen zugreifen; in diesem Fall sollten 35 (oder 90) MCT-Zustandsvariablen angefordert werden. Eine detaillierte Beschreibung aller 35 (oder 90) MCT-Zustandsvariablen finden Sie in Anhang B. Beachten Sie, dass durch Erhöhen der Anzahl der Zustandsvariablen von 7 auf 35 oder 90 die Größe der Ergebnisdatei erheblich zunimmt.