Das zweite Argument gibt die Anzahl der Zustandsvariablen an, die während der Analyse nachverfolgt werden sollen. Die Anzahl der Zustandsvariablen hängt davon ab, ob Sie auf durchschnittliche Konstituentenspannungen und -dehnungen zugreifen möchten. Zulässige Werte für dieses Argument sind 7 oder 35 für unidirektionale Materialien und 7 oder 90 für gewebte Materialien. Es sollten 7 Zustandsvariablen angefordert werden, es sei denn, Sie möchten nach der Verarbeitung auf die durchschnittlichen Konstituentenspannungen und -dehnungen zugreifen; in diesem Fall sollten 35 (oder 90) MCT-Zustandsvariablen angefordert werden. Eine detaillierte Beschreibung aller 35 (oder 90) MCT-Zustandsvariablen finden Sie in Anhang B. Beachten Sie, dass durch Erhöhen der Anzahl der Zustandsvariablen von 7 auf 35 oder 90 die Größe der Ergebnisdatei erheblich zunimmt.