Anhang A.13: Benutzermaterialkonstante 14: Faserdegradationsenergie

Die 14. Benutzermaterialkonstante dient zum Definieren der Reaktion des Verbundwerkstoffs nach einem Faserversagen, wenn energiebasierten Degradation verwendet wird. Im Besonderen stellt dieser Wert die Gesamtenergie, die vor und nach einem Faserversagen vom Verbundwerkstoff abgebaut wird.

Wenn Sie eine energiebasierte Degradation anfordern, repräsentiert dieser Wert die Gesamtenergie des Verbundmaterials vor und nach einem Faserversagen. Nachdem ein Faserversagen auftritt, werden , und gemäß Anhang A.5 nach dem Faserversagen linear degradiert. In dem Maße, wie die Dehnung über die Dehnung bei anfänglichem Faserversagen ansteigt, werden die Eigenschaften des Verbundmaterials entsprechend der zugeführten Faserdegradationsenergie, der Dehnung und Spannung des Verbundmaterials beim Versagen und des Elementvolumens reduziert. Weitere Informationen zur Faserdegradationsenergie finden Sie im Theoriehandbuch.

Anmerkung: Nach einem Faserversagen wird davon ausgegangen, dass die Matrix versagt hat (egal, ob es so ist oder nicht), und die Eigenschaften des Konstituenten werden für die Berechnung des Versagens nicht mehr benötigt. Die Eigenschaften der Konstituenten werden daher nach einem Faserversagen nicht aktualisiert.

Anmerkung: Wenn die Matrixkonstituente vor dem Faserversagen versagt hat, werden , und entsprechend der Matrixdegradationsenergie degradiert. Andernfalls werden , und entsprechend der Faserdegradationsenergie degradiert.

Anmerkung: Wenn eine zu geringe Faserdegradationsenergie angegeben ist, werden die Eigenschaften des Verbundmaterials unmittelbar (statt allmählich) zu nahe null reduziert, sobald das Kriterium für das Faserversagen den Wert 1.0 überschreitet. Weitere Informationen finden Sie in Anhang A.5 und im Theoriehandbuch.