Diese Regel bestimmt, wie eine Haltungshöhe in einem Kanalnetz bestimmt wird, das nur Haltungen (d. h. keine Schächte/Bauwerke) enthält, oder wenn eine Haltung auf eine vorhandene Haltung eingefügt wird, um diese Haltung zu unterbrechen.
Diese Regel trifft nur unter folgenden Bedingungen zu:
Anhand dieser Regel wird sichergestellt, dass nur zusammenhängende Haltungen erwartungsgemäß erstellt werden. In Kanalnetzen mit konstanter Haltungsgröße müssen Haltungen, die an andere Haltungen angeschlossen sind, von Ende zu Ende angepasst werden. In Kanalnetzen mit variablen Haltungsgrößen kann sich der Punkt, an dem die Haltungen angepasst werden, je nach System ändern. In Drucksystemen wird beispielsweise häufig die Mittellinie der Haltung angepasst. In Gravitationssystemen ist es üblich, die Haltungen scheitelgleich auszurichten.
Diese Regel umfasst auch einen Absturzhöhenwert für Fälle, in denen dieser für einen Anschluss von Haltung zu Haltung erforderlich ist.
Das Verhalten dieser Regel wird durch die folgenden Parameter bestimmt: