Die VOB verlangt ein festgelegtes Messsystem für Öffnungen. Je nachdem, für welches Gewerk die Mengen berechnet werden, gibt es unterschiedliche Berechnungsregeln insbesondere in Bezug auf die Subtraktion von Öffnungen (Teilflächen).
Gewerke Maurerarbeiten, Arbeiten mit Beton und armiertem Beton | Öffnungen kleiner/gleich 2,5 m² werden ignoriert. |
Gewerke Zimmerarbeiten, Holzkonstruktion, Polsterung, Fassadenbau, Dichtung, Installationsarbeiten, Dacheindeckung und -dichtung | Öffnungen kleiner/gleich 2,5 m² werden ignoriert. |
Gewerke Kacheln und Platten, Estrich, Fußboden, Holzdielen, Asphalt, Parkettarbeiten | Öffnungen kleiner/gleich 0,1 m² werden ignoriert. |
Gewerke Putz- und Stuckarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten | Öffnungen, Aussparungen, Nischen kleiner/gleich 2,5 m² werden ignoriert. Öffnungen, Aussparungen usw. in Geschossdecken kleiner/gleich 0,5 m² werden ignoriert. |
Gewerk Natursteinarbeiten | Aussparungen, Öffnungen kleiner/gleich 0,1 m² werden ignoriert. |
Diese Regeln wurden ursprünglich definiert, um die manuelle Berechnung von Mengen zu vereinfachen, um z. B. kleinere Öffnungen zu ignorieren oder einfache mathematische Methoden für die Berechnung von komplexen Gebäudeteilen anzuwenden.
Da ein CAD-System eine zu 100 % präzise Mengenberechnung gestattet, komplizieren diese VOB-Regeln den Prozess eher, da es sich um willkürliche Regeln handelt, die nur in bestimmten, nicht immer eindeutig definierten Fällen angewendet werden. Daher kann eine CAD-basierte Mengenberechnung nicht in jedem Fall automatisch vom System ausgeführt werden, sondern erfordert auch die Interaktion des Benutzers.