Werkzeuge zur Konsistenzanalyse geben bereits in frühen Entwurfsstadien Warnmeldungen bezüglich der Stabilität des Tragwerks aus. Dadurch können Ingenieure bereits vor der vollständigen Analyse einen tieferen Einblick in den Entwurf erhalten.
Die Warnungen erfolgen entweder einzeln beim Hinzufügen von Tragwerkselementen zum Projekt oder insgesamt nach Anforderung.
Regeln für die Erstellung
Alle Tragwerkselemente (Stützen, Träger usw.) benötigen im tatsächlichen Modell einen Einzellastabtrag (ein Lastabtragelement, das das getragene Element in einem Punkt stützt).
- Eine Stütze muss mindestens einen Einzellastabtrag haben. Zulässig sind: eine andere Stütze, Einzel- oder Streifenfundamente, Träger, Wände, Geschossdecken und Rampen.
- Eine Wand muss mindestens zwei Einzellastabträge oder einen Linienlastabtrag haben. Folgende Lastabträge sind zulässig: Stützen, Einzel- oder Streifenfundamente, Träger, Geschossdecken und Rampen.
- Ein Träger muss mindestens zwei Einzellastabträge oder einen Einzellastabtrag an einem Ende, für den die Freigabebedingung auf Fest festgelegt wurde, oder einen Oberflächenlastabtrag haben. Folgende Lastabträge sind zulässig: Stützen, Einzel- oder Streifenfundamente, Träger oder Wände.
- Eine Strebe darf nur zwei Einzellastabträge haben. Folgende Lastabträge sind zulässig: Stützen, Einzel- oder Streifenfundamente, Träger, Wände, Geschossdecken und Rampen.
- Eine Geschossdecke erfordert einen der folgenden Lastabträge: mindestens drei Einzellastabträge oder einen Linienlastabtrag und einen nicht auf der Linie liegende Einzellastabtrag oder zwei nicht kollineare Linienlastabträge oder einen Oberflächenlastabtrag. Folgende Lastabträge sind zulässig: Stützen, Einzel- oder Streifenfundamente, Träger oder Wände.